Einspeiser – Einspeisung von Biogas
Anschluss von Biogasanlagen an unser Netz
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 03.09.2010 regelt den Netzanschluss von Anlagen zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Gasnetz der N-ERGIE Netz GmbH.
Der Netzanschlussprozess basiert auf den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der GasNZV.
Ein Anschluss ans Netz erfolgt über drei wesentliche Schritte:
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Netzanschlussbegehren des Anschlussinteressenten - mit den "mindestens erforderlichen" Angaben für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens
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Prüfung des Netzanschlussbegehrens
- Netzanschlussvertrag
Netzanschlussbegehren
Gemäß Paragraph 33 Absatz 3 der GasNZV benötigen wir für die Netzanschlussprüfung einer Biogaseinspeiseanlage die im Anschlussbegehren abgefragten Angaben.
Bitte senden Sie uns das Anschlussbegehren sowie die erforderlichen Pläne per Post oder Fax zu:
N-ERGIE Netz GmbH
NNG-PG
Hainstraße 34
90461 Nürnberg
Telefax: 0911 802-17005
Prüfung des Netzanschlussbegehrens
Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen legen wir Ihnen innerhalb von 2 Wochen dar, welche Prüfung zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und welche erforderlichen Kosten diese Prüfung verursachen wird. Die Kosten zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens trägt gemäß § 33 Absatz 5 der GasNZV der potentielle Anschlussnehmer.
Netzanschlussvertrag
Auf Basis des Paragraphen 33, Absatz 6 und 7 der GasNZV wird nach positivem Prüfungsergebnis und Zustimmung des Anschlussnehmers ein Vertragsangebot (Netzanschlussvertrag) zwischen dem Anschlussnehmer und der N-ERGIE Netz GmbH geschlossen. Die gemeinsamen Planungen zum Netzanschluss können erfolgen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner für die Biogaseinspeisung gerne zur Verfügung.
N-ERGIE Netz GmbH
NNG-PG
Ralf Pohlmann
Hainstraße 34
90461 Nürnberg
Telefon: 0911 802-17005
E-Mail: gas-gk@n-ergie-netz.de
Die GasNZV können Sie hier aufrufen: GasNZV
Die technischen Mindestanforderungen können Sie hier aufrufen:
Technische Mindestanforderungen an den Netzanschluss
Aktuelle Meldungen - Biogas
Laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung einschließlich Kennzeichnung "tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe" nach Paragraph 33 Abs. 3 Nr. 3 GasNZV
Kapazitätsengpässe
Derzeit sind keine Kapazitätsengpässe im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH vorhanden oder zu erwarten.
Unsere Karte mit Hochdruckleitungen und Netzkopplungspunkten bildet alle relevaten Hochdruckleitungen und Netzkoppelungspunkte im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH ab.
Die Netzauslastung in unserem Netzgebiet kann stark variieren. Für individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Anschlussbegehren Netzanschluss von Biogasanlagen