Kommunen, Netzbetreiber, Großindustrie – Straßenbeleuchtung
Ihre Beleuchtung - unser Know-how
Welche Aufgaben hat die Straßenbeleuchtung?
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
Ausreichende Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen ist die Hauptaufgabe der Straßenbeleuchtung. Sie fördert die Verkehresabwicklung sowie die Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Plätzen. Alle Verkehrsflächen sollten so beleuchtet werden, dass ständig wechselnde Situationen im fließenden und ruhenden Verkehr sowie alle Störungen aus genügend großer Entfernung erkennbar sind. Die Anordnung der Leuchten soll dabei den Straßenverlauf markieren.
Persönlicher Schutz des Bürgers
Die Straßenbeleuchtung dient auch dem persönlichen Schutz des Bürgers und dem Schutz seines Eigentums. Gute Beleuchtung hilft Unfallhäufigkeit, Unfallschwere aber auch Straffälligkeit zu verringern.
Gestaltung von Straßen und Plätzen
In Ortschaften und Fußgängerzonen kommt der Straßenbeleuchtung auch eine architektonisch-gestalterische Bedeutung zu. Die lichttechnischen Funktionen und die ästhetische Wirkung müssen sehr genau abgestimmt sein, um die gewünschte Atmosphäre zu erzielen.
Rechtliche Grundlagen
Nach Art. 51 Abs.1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWEG) haben Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossen Ortslage zu beleuchten. Die Beleuchtungspflicht umfasst die Erstellung einschließlich der Bestimmung über das Ausmaß der Straßenbeleuchtung, den Betrieb, die Wartung und die Kontrolle der Leuchten.
Nach § 123 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Erschließung von Baugebieten grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Diese können jedoch die Errichtung von Erschließungsanlagen, insbesondere der Straßenbeleuchtungsanlagen, Dritten, beispielsweise ihrem Netzbetreiber, durch Vertrag übertragen. Im § 124 Abs.1 BauGB verpflichten sich diese Unternehmen im Rahmen der Verträge für eine ordnungsgemäße Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage zu sorgen.
Technische Grundlagen
Die DIN EN 13201 bildet die Grundlage für die verkehrsgerechte Auslegung der Beleuchtungsanlagen.
Die Anforderungen werden nach jeweiligen Unfallrisiko abgestuft, d. h. den Störungen im Verkehrsverlaufs und der Gefährlichkeit. Es erfolgt eine Verknüpfung der lichttechnischen Gütemerkmale mit den verkehrstechnischen Kriterien, die die bauliche Gestaltung und das Verkehrsaufkommen beinhalten.
Die einzelnen Gütemerkmale der Straßenbeleuchtung sind Leuchtdichte, Längs- und Gesamtgleichmäßigkeit der Leuchtdichte, Blendungsbegrenzung, optische Führung, Lichtfarbe und Farbwiedergabeeigenschaften der Lampen.
Ansprechpartner für Planung und Bau
Viktor Kunz
Telefon: 0911 802-17135
Peter Pachler
Telefon: 0911 802-17192
Richard Schreiber
Telefon: 0911 802-17208
Ansprechpartner für Verträge und Dienstleistungen
Walter Platzöder
Telefon: 0911 802-17756
Vorlagen und Preise
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Reparaturauftrag SB Nürnberg -
Reparaturauftrag SB Weissenburg -
Reparaturauftrag SB Rothenburg -
Schadensmeldung Straßenbeleuchtung
Elemente der Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtungsanlage besteht aus den Elementen Straßenbeleuchtungsnetz, Leuchten und Leuchtmitteln.
Straßenbeleuchtungsnetz
Das Straßenbeleuchtungsnetz umfasst Erdkabel, Freileitungen, Einrichtungen zur Schaltung der Straßenbeleuchtungsanlage mit Hauptsicherungen, Messung, Schaltuhren, Dämmerungsschalter, Funkrundsteuerempfänger und Kabelübergangskasten.
Leuchten
Das Element „Leuchte“ besteht aus der Leuchte ( Leuchtkörper) und deren Befestigungs- und Aufhängevorrichtung ( z. B. Maste, Wandarme, Überspannungen) und den Zuleitungen von Kabelübergangskasten zu den Leuchten.
Leuchtmittel
Als wirtschaftliche und energiesparende Leuchtmittel werden derzeit für die Straßenbeleuchtung Natriumdampf-Hochdrucklampen (warmton) und zunehmend LED (weiß) eingesetzt.
Vertrags- und Serviceangebote
Die N-ERGIE Netz GmbH als Partner der Kommunen empfiehlt sich für Projektierung, Errichtung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen.
Straßenbeleuchtungsvertrag „Netzservice“
Mit diesem Vertrag beauftragt die Kommune die N-ERGIE Netz GmbH mit der Projektierung, dem Bau und der Instandhaltung des Straßenbeleuchtungsnetzes.
Straßenbeleuchtungsvertrag „Standardservice“
Mit diesem Vertrag beauftragt die Kommune die N-ERGIE Netz GmbH mit der Projektierung, dem Bau und der Instandhaltung der kompletten Straßenbeleuchtungsanlage. Eigentümer der Leuchtmittel ist die Kommune.
Straßenbeleuchtungsvertrag „ Komplettservice“
Zusätzlich zu den Leistungen des „Standardservice“ wechselt und entsorgt die N-ERGIE Netz GmbH Ihre Leuchtmittel. Eigentümer der Leuchtmittel bleibt weiterhin die Kommune.
Serviceangebote
Neben den klassischen Verträgen zur Straßenbeleuchtung bietet Ihnen die N-ERGIE Netz GmbH weitere Dienstleistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kommunen
Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl der Straßenbeleuchtungsanlage sind vielfältig. Die Errichtung und der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt daher in enger Abstimmung zwischen Kommune und N-ERGIE Netz GmbH.
Planung und Projektierung
Frühzeitige Informationen zwischen Kommune und N-ERGIE Netz GmbH über Bautätigkeiten ist gerade bei der Erstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage sehr wichtig. Die N-ERGIE Netz GmbH plant die Beleuchtungsanlage auf Basis des kommunalen Bebauungs- bzw. Ausbauplanes und projektiert die Anlagen nach lichttechnischen und wirtschaftlichen Anforderungen in Abstimmung mit der Kommune. Den letztendlichen Umfang (Stückzahl) der Beleuchtungsanlage und die genauen Standorte der Leuchten legt die Kommune im Rahmen ihrer öffentlichen Beleuchtungspflicht fest.
Auswahl der Leuchten
Der Kommune steht für jede Beleuchtungssituation ein breites Spektrum an Leuchtentypen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des optimalen Leuchtmittels.
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