Installateure – Wasser
Informationen und Formulare für unsere Installateure
Eintragung in das Installateurverzeichnis
Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 12 (2) darf die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Der Netzbetreiber hat gemäß § 12 (2) ein Installateurverzeichnis zu führen, in das qualifizierte Installationsunternehmen für Arbeiten zum Anschluss an das Wassernetz einzutragen sind.
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Zählerentfernungsblatt Haushalt/Gewerbe -
Antrag auf Eintrag in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser -
Anforderungen zum Eintrag in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser -
Werkstattausstattung Gas/Wasserinstallateure -
Anmeldung einer Wasserinstallationsanlage (PDF-Formular) -
Anmeldung einer Druckerhöhungsanlage -
Formular: Rückbau von Netzanschlüssen (Trennung/Gebäudeabbruch) -
Formular: Allgemeine Anschlussfragen zum Anschluss an die Netze
Vorübergehender Wasserbezug
Der vorübergehende Wassernetzanschluss erfolgt an einem von der N-ERGIE Aktiengesellschaft bestimmten Anschlusspunkt (in der Regel ein Hydrant oder vorhandene Netzanschlussleitung) und steht bis zur Übergabestelle (Auslaufventil nach der Messeinrichtung) im Eigentum der N-ERGIE Aktiengesellschaft. Der Anschlusspunkt wird dem Anschlussnehmer mit der Bestätigung mitgeteilt. Die Leitungen nach der Übergabestelle sind von einer in ein Installationsverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsfirma entsprechend DIN 1988 zu verlegen. Für Wasserverluste nach der Übergabestelle haftet der Anschlussnehmer. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind zu berücksichtigen.
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Antrag auf vorübergehenden Wasserbezug (PDF-Formular) -
Preisblatt für vorübergehenden Wasserbezug -
Beendigung vorübergehenden Wasserbezug (PDF-Formular)
Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Für den Netzanschluss von Letzverbrauchern im Trinkwassernetz gelten im Netzgebiet der N-ERGIE Aktiengesellschaft die nebenstehenden Bedingungen der AVBWasser (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) in der Fassung vom 20. Juni 1980.
Wasseranalysewerte, Wasserhärte
Informationen hierzu und weitere erhalten Sie auf der Internetseite der N-ERGIE Aktiengesellschaft
