GDEW

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet die N-ERGIE Netz GmbH, Messstellen nach und nach mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den bisherigen Zähler ersetzt. Dieser wird bei allen Kunden eingebaut, die weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

Im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH beginnt der Austausch der Zähler ab Mai 2018. Wir informieren Sie etwa zwei Wochen vorher mit einem Brief über den Austauschtermin. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Preisänderungen Messstellenbetrieb

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einführung von modernen Messeinrichtungen ändern sich die Preise für den Messstellenbetrieb. Ihr Stromlieferant rechnet die Kosten für den Messstellenbetrieb wie gewohnt ab, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben.

Sie können auch einen anderen Messstellenbetreiber als die N-ERGIE Netz GmbH wählen. Voraussetzung ist, dass dieser ebenfalls den Messstellenbetrieb nach MsbG gewährleistet.

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Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Gesetzgebungen

Fragen und Antworten

Eine moderne Messeinrichtung (mMe) ist ein elektronischer Stromzähler, der den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Für mMe ist eine einfache Auslesemöglichkeit der Messdaten durch den Kunden vorgesehen.

Ein intelligentes Messgerät (iMsys) besteht aus mindestens einer modernen Messeinrichtung (mMe) und einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Über das Smart-Meter-Gateway werden die in der mMe erzeugten Messdaten an den Messstellenbetreiber übertragen.

Die Smart-Meter-Gateways und der Datenverkehr werden von einem Gateway-Administrator verwaltet und überwacht. Der Gateway-Administrator unterliegt den hohen Zertifizierungsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Damit ist ein Höchstmaß an Datenschutz für die Messwert-Speicherung und -Übertragung gewährleistet.

Der Messstellenbetreiber wird dem Kunden für ein iMsys eine Visualisierung der Messdaten (Höhe des Verbrauchs oder der Einspeisung und zeitlicher Verlauf) zur Verfügung stellen. Damit kann der Kunde sein Verbrauchsverhalten überprüfen und gegebenenfalls optimieren.

Die N-ERGIE Netz GmbH übernimmt die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 2 Ziffer 5 MsbG.

Der Rollout von iMsys und mMe (für Strom) ist im Zeitraum von 2018 bis 2032 geplant. Die Staffelung erfolgt nach Jahresverbrauch (bei Verbrauchsanlagen) beziehungsweise nach Anschlussleistung (bei Erzeugungsanlagen).

Häufig gestellte Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengestellt:

Zeitplan für den Umbau von Bestandsanlagen

Gruppe Verbraucher
MesssystemVerbrauch [kWh/Jahr]Rollout-Beginn
mMekleiner 6.0002018
iMsys6.000 bis 10.0002021
iMsys10.000 bis 100.0002018
iMsysgrößer 100.0002021
Gruppe Erzeuger/Einspeiser
MesssystemVerbrauch [kWh/Jahr]Rollout-Beginn
mMe*bis 7 kW2018
iMsysgrößer 7 kW2021

Bei Erzeugungsanlagen zwischen 1 und 7 kW Anschlussleistung kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob alternativ ein iMsys eingebaut wird.

Der tatsächliche Start des Rollouts ist abhängig von der Verfügbarkeit gesetzeskonformer und entsprechend zugelassener Messeinrichtungen am Markt und kann sich daher noch verzögern.

Neuanlagen und Renovierungen

Bei Neuanlagen und Renovierungen werden mMe und iMsys grundsätzlich bereits ab 2018 eingebaut.

Der Messstellenbetreiber legt regionale Bereiche fest, in denen sukzessive auf mMe und iMsys umgestellt wird.

  • Sechs Monate vor Beginn des Rollouts: Informationen auf öffentlichem Wege (Anzeiger, Internetseiten) über den geplanten Rollout-Beginn
  • Drei Monate vor Beginn der Umrüstung: schriftliche Information an den einzelnen Kunden über den geplanten Umbau-Zeitraum
  • Zwei Wochen vor der Umrüstung: schriftliche Information an den einzelnen Kunden über den genauen Umbautermin

Die N-ERGIE Netz GmbH als Messstellenbetreiber wird ein jährliches Entgelt für die Einrichtung und den Betrieb der Messstellen verrechnen. Hierfür hat der Gesetzgeber in § 31 MsbG (für iMsys) beziehungsweise in § 32 MsbG (für mMe) gestaffelte Preisobergrenzen festgelegt.

Die N-ERGIE Netz GmbH wird innerhalb der im MsbG festgelegten Fristen auf öffentlichem Wege (Anzeiger, Internetauftritt) das Preisblatt für die Messentgelte veröffentlichen.

Nein, der Kunde hat keine Möglichkeit, sich dem Einbau zu widersetzen. Im Messstellenbetriebsgesetz § 36 (3) heißt es:

"Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ... oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlagen oder der Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem ... zu verhindern oder nachträglich wieder abzuändern oder abändern zu lassen."

Weitere Informationen zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Digitalisierung der Energiewende: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/digitalisierung-der-energiewende.html

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetz-zur-digitalisierung-der-energiewende.html

Weitere Informationen zum Thema „Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

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