Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungs-unternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurden zum 01.07.2021 die Grundversorger für jedes einzelne Konzessionsgebiet mit Netzen der allgemeinen Versorgung der N-ERGIE Netz GmbH ermittelt.

Die festgestellten Grundversorgungspflichten gelten vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024.

Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2024.

Die Grundversorgungspflicht wird für Strom-Konzessionsgebiete mit Netzen der allgemeinen Versorgung der N-ERGIE Netz GmbH, von folgenden Energie-versorgungsunternehmen wahrgenommen:

Grundversorger StromAnzahl der Konzessionsgebiete Strom
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
www.n-ergie.de
240
Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co.KG
Klosterhof 3
97990 Weikersheim
www.uews.de
14
E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 1475
84001 Landshut
www.eon.de
1
Feuchter Gemeindewerke GmbH
Unterer Zeidlerweg 1
90537 Feucht
www.feucht-gw.de
1

Die Grundversorgungspflicht wird für Erdgas-Konzessionsgebiete mit Netzen der allgemeinen Versorgung der N-ERGIE Netz GmbH, von folgenden Energie-versorgungsunternehmen wahrgenommen:

Grundversorger ErdgasAnzahl der Konzessionsgebiete Erdgas
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
www.n-ergie.de
78
Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG
Klosterhof 3
97990 Weikersheim
www.uews.de
4
E.ON Energie Deutschland GmbH
Postfach 1475
84001 Landshut
www.eon.de
1

Ersatzversorgung Strom und Gas

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der N-ERGIE Netz GmbH durchgeführt.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des jeweiligen Grundversorgers zu finden.