Weitere Informationen

Hier stellen wir Ihnen alle relevanten Dokumente zum Messwesen zur Verfügung. Gesetzliche Verordnungen, Verträge, technische Mindestanforderungen und Auskünfte über die Messgeräte geben Ihnen einen Überblick über das Messwesen der N-ERGIE Netz GmbH.

Verträge

Im folgenden finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas sowie den Messstellenvertrag Strom der N-ERGIE Netz GmbH.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom und Gas

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (Strom und Gas) ersetzt den alten Messstellenrahmenvertrag und regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber und entspricht dem Wortlaut der Beschlüsse BK6-17-042 bzw. BK7-17-026 der BNetzA vom 23.08.2017.

Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes am 02.09.2016 ist die Marktrolle des Messdienstleisters aufgehoben bzw. auf den Messstellenbetreiber verschmolzen worden. Eine separate Beauftragung der Übernahme der Messdienstleistung ist seitdem nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA am 23.08.2017 mit sofortiger Wirkung die Aufhebung des Messrahmenvertrages beschlossen und deren unverzügliche Aufhebung (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) verlangt.

Messstellenvertrag Strom

Der Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. MsbG im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.

Technische Mindestanforderungen

Nachfolgend finden Sie unsere technischen Mindestanforderungen im Messwesen:

Smart Meter Zähler

HIer finden Sie Informationen zu dem in unserem Netz verbauten Smart Meter.

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Kontakt und Beratung

Ob Sie persönliche Betreuung vor Ort suchen oder am Telefon kompetent beraten werden möchten – unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um das Netzgeschäft zur Verfügung.