Installateurverzeichnis - Fest-Eintragung

Sie haben eine Installationsfirma mit einem Firmensitz im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH, dann ist für Sie die Fest-Eintragung in unser Installationsverzeichnis der richtige Weg.

Zusätzlich zum Firmensitz im Netzgebiet sind weitere Voraussetzungen notwendig. Diese Anforderungen und die dazu notwendigen Formulare finden Sie unter den jeweiligen Sparten.

Nach der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) § 13 dürfen Arbeiten an einer Gasanlage außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Der Netzbetreiber hat gemäß § 13 (2) ein Installateurverzeichnis zu führen, in das qualifizierte Installationsunternehmen für Arbeiten zum Anschluss an das Gasniederdrucknetz einzutragen sind.