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Anfrage zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage

Sonstige Erzeugungsanlagen ab 300 kWp

Ihre Schritt für Schritt Anleitung

1. Möglichen Netzverknüpfungspunkt ermitteln

Ihre geplante Erzeugungsanlage hat eine Einspeiseleistung von größer 300 kW? Für diese Anlage können Sie sich den Anschlusspunkt automatisch sofort berechnen lassen - schnell und unverbindlich

Hier gehts zur automatischen Berechnung eines Anschlusspunktes

Besonderheit bei Freiflächenanlagen, sonstige Nicht-Dachanlagen:

Wenn es sich bei der geplanten Erzeugungsanlage um eine Anlage handelt, die nicht auf einem Gebäude installiert wird, benötigen Sie für die Ermittlung des technisch wirtschaftlichsten Verknüpfungspunktes Nachweise für die entsprechende Planungsreife. Werden diese Nachweise erbracht, dann erhalten Sie einen Verknüpfungspunkt mit einer zeitlich befristeten Reservierung der angefragten Leistung.

Die notwendigen Nachweise sind in unserem Reservierungsverfahren genannt.

Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie ein Zusageschreiben mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-wirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst drei Monate ab Erstellung des Zusageschreibens.

Sollte die Planungsreife bzw. die Ernsthaftigkeit der Realisierung der Anlage nicht nachgewiesen werden bzw. nur eine Voranfrage notwendig sein, dann benutzen Sie dafür bitte unseren Netzanschlussmonitor (Schritt 1). Dort erhalten Sie eine tagesaktuelle und unverbindliche Auskunft über den Anschlusspunkt.

Bitte beachten: Hierbei wird weder die Leistung noch der Anschlusspunkt reserviert.

Anfrage stellen

Diese Anfrage ist ebenfalls über unseren Online-Service Erzeugungsanlage-Anfrage einzureichen.

Es werden folgende Formulare nach TAR Mittelspannung benötigt, um eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen zu können:

Formular E.1 - Antragsstellung

Formular E.2 - Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Formular E.8 - Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung - Kurzversion (Seite 1, 3 und 4)

Formular E.13 - Einheitenzertifikat

Formular E.14 - Komponentenzertifikat

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Lageplan mit gekennzeichnetem Anlagenstandort (max. 5 MB)
  • Ausdruck vom Netzanschlussmonitor (Schritt 1)
  • Angabe, ob sich auf dem Grundstück, auf dem die Erzeugungsanlage errichtet werden soll, bereits mindestens ein Stromanschluss befindet.
  • Falls bereits Erzeugungsanlagen vorhanden, die Gesamtleistung der vorhandenen Anlagen.
  • Bei Windkraft-, Freiflächen-, Biomasseanlagen bzw. sonstige Nicht-Dachanlagen sind Nachweise über die Planungsreife gemäß Reservierungsverfahren einzureichen (siehe oben).

Ist die Anlage im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH?

Die Netzgebietsprüfung finden Sie hier

Die Anschlussanfrage stellen Sie über den Online-Service „Erzeugungsanlage Anschlussanfrage“:

Zur Anschlussanfrage

Im 3. Schritt erhalten Sie nach Abschluss der Netzberechnung eine Anschlusszusage von uns. Diese Anschlusszusage ist zeitlich und in der Leistung befristet. Eine verbindliche Anschlusszusage ist 12 Wochen gültig und kann vor Ablauf der Reservierungsfrist durch den Anfragenden im Kundenkonto unter „Meine Anfragen > Erzeugungsanlagen“ einmalig um zwei Wochen verlängert werden.

Die Reservierung kann maximal zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden.

Bei Anlagen, die dem Reservierungsverfahren unterliegen (PV-Freiflächen-anlagen, Windkraft, Biomasse, Nicht-Dachanlagen) muss dafür ein weiterer Umsetzungsfortschritt nachgewiesen werden. Diese Nachweise sind im Dokument für das Reservierungsverfahren genannt.

Der Wunsch zur Verlängerung ist jeweils schriftlich mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen an uns zu melden.

Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen/Informationen eingereicht, dann wird die Zusage automatisch storniert.

Sollte sich herausstellen, dass die Erzeugungsanlage doch noch realisiert werden soll, dann ist eine neue Anfrage einzureichen. Gleiches gilt bei einer Leistungsänderung der angefragten Erzeugungsanlage.

Haben Sie in der Anschlusszusage die Mitteilung erhalten, dass ein Netzausbau erforderlich ist? Unter dem Punkt „Netzausbau“ am Ende der Anleitung erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Für die Netzberechnung und die Anschlusszusage benötigen wir ca. 5 bis max. 8 Wochen.

Im 4. Schritt teilen Sie uns mit, dass die Anlage realisiert wird.

Netzausbau erforderlich:

Wünschen Sie, dass wir für die Realisierung Ihrer Erzeugungsanlage schon früher mit dem unverzüglichen Netzausbau auf Grundlage Ihrer angefragten Einspeiseleistung beginnen, bitten wir um schriftliche Aufforderung mit Standortangabe Ihrer Übergabestation.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kosten für den von Ihnen verlangten Netzausbau bei Ihnen geltend machen, wenn die Anlage nicht oder nicht als EEG-Anlage errichtet wird.

Bitte beachten Sie den Punkt Netzausbau.

Anmeldung - Bau der Anlage:

Die Anmeldung zum Bau der Anlage im Mittelspannungsnetz erfolgt nicht über den Online-Service „Installateur Inbetriebsetzung“, sondern über Ihren in der Zusage genannten Netzkundenmanager.

(Hinweis: Im Schritt 8 können Sie für die Inbetriebsetzung unseren Online-Service „Installateur Inbetriebsetzung“ nutzen! Näheres dazu im Schritt 8.)

Der Ablauf bei Erzeugungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden ist in den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung (WebCode 3111) definiert.

Für die Bearbeitung werden benötigt:

  • Formular E.8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung – vollständig ausgefüllt und inkl. der auf Seite 5 geforderten Unterlagen
  • Formulare E.1, E.13 und E.14 aktualisiert, sofern sich seit der Anfrage die Parameter der Anlage geändert haben.
  • Lageplan mit dem Standort Ihrer kundeneigenen Übergabestation.
  • Zertifizierung Ihrer Erzeugungsanlage nach der VDE-AR-N 4110.

Bitte senden Sie die Unterlagen per Mail an

kundenservice@n-ergie-netz.de.

Im 5. Schritt erhält der Anlagenbetreiber, bei Anlagen, die in der Netzebene Mittelspannung angeschlossen werden, nachfolgende Unterlagen. Allerdings erhält der Anlagenbetreiber diese Unterlagen erst, nachdem die Realisierung der Anlage angezeigt wurde (siehe Schritt 4).

Folgende Unterlagen erhält der Anlagenbetreiber:

  • Anschlussvertrag EEG
  • ggf. Verträge für die Dienstleistungen
  • ggf. Vereinbarung über Erdschlusskompensation von Energieanlagen am Mittelspannungsnetz
  • Auftragserteilung – Fernsteuerung (Fernwirktechnik)
  • Angaben zur Abrechnung
  • ggf. Formular Einstufung von PV-Anlagen im Außenbereich
  • die Bestellung Messstellenbetrieb
  • ggf. weitere Verträge, Unterlagen und technische Vorgaben (z.B. technische Einrichtungen zum Einspeisemanagement nach dem EEG)
  • Netzbetreiber Abfragebogen E9 bei einem Mittelspannungsanschluss.

Für die Erstellung der Unterlagen benötigt die N-ERGIE Netz GmbH ca. 4 bis 8 Wochen nach Eingang der Realisierungsanzeige.

Im 6. Schritt melden senden Sie uns die unterschriebenen Unterlagen aus Schritt 5 zurück und reichen das Anlagenzertifikat ein.

Im 7. Schritt werden die vom Anlagenbetreiber beauftragten Arbeiten zur Ausführung weitergeleitet.

In der Mittelspannung ist mit Ausführungszeiten von bis zu 8 Monaten zu rechnen.

Nicht berücksichtigt bei dieser Angabe sind Zeiträume bzw. Umstände, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss hat, wie z.B. Witterungsbedingungen, Lieferfristen für Material, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (insbesondere Ausschreibungsverpflichtungen) für die Vergabe von Leistungen, Auslastung bzgl. der beauftragten Arbeiten tätigen Mitarbeiter und beauftragten Unternehmen durch gleich -oder vorrangige Arbeiten, Zeiträume für die Einholung von Genehmigungen für die Nutzung fremder Grundstücke, Straßen usw..

Im 8. Schritt meldet Ihr Anlagenerrichter bzw. Elektroplaner die Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage an.

Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung kann über unseren Online-Service „Inbetriebsetzung Installateur“ erfolgen, sofern ihr Anlagenerrichter/ Elektroplaner in das Installateurverzeichnis der N-ERGIE Netz GmbH eingetragen ist.

Andernfalls sind die Formblätter nach der VDE-AR-N 4110 durch den Anlagenplaner/-errichter an den Netzkundenmanager der N-ERGIE Netz GmbH per Mail zu senden.

  • ggf. Anmeldung zur Sichtkontrolle Formular E4.2 (wird mit der Zusage zur Errichterplanung versendet)

Ablauf – Start der Inbetriebnahme:

  • Sichtkontrolle
  • Bittest
  • Übermittlung der Formulare E5 und E7
  • Zählermontage
  • Anschluss der Kabelsysteme

Die Formulare finden Sie auf der Homepage des FNN oder Sie geben auf unserer Homepage in der Suche den WebCode 3123 ein.

Im 9. Schritt wird, nach der Montage der Messeinrichtung, die N-ERGIE Netz GmbH die Zuschaltung der Erzeugungseinheit/-anlage explizit freigeben. Ohne Freigabe durch die N-ERGIE Netz GmbH darf eine Zuschaltung nicht erfolgen.

Voraussetzung ist, dass das Anlagenzertifikat vorliegt.

Nach erfolgter Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage sind folgende Formulare noch einzureichen.

  • Formular E.10 – Inbetriebsetzungprotokoll
  • Formular E.11 – Inbetriebsetzungserklärung
  • Formular E.12 – Konformitätserklärung

Die Inbetriebsetzung erfolgt ca. 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anzumelden.

Wichtig:

Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Daten im MaStR, dass die Daten mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll, das Ihr Elektroinstallateur erstellt hat, übereinstimmen.

Bitte achten Sie deshalb darauf, dass

  • die Leistungsangaben auf zwei Nachkommastellen,
  • das Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage sowie
  • der Anlagenbetreiber übereinstimmen.

Ein Abgleich unstimmiger Daten ist aufwendig und verzögert nur unnötig den weiteren Prozessablauf.

Im Marktstammdatenregister erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur. Bitte senden Sie uns diese an folgende E-Mail Adresse: kundenservice@n-ergie-netz.de

Hier können Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden:

Marktstammdatenregister

Folgende Unterlagen sind zur Umsetzung notwendig:

  • Angaben zur Abrechnung
  • Erklärung für Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Inbetriebsetzungsprotokoll (siehe vorherige Schritte)
  • Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur für die Eintragung in das Marktstammdatenregister.
  • Nachweis der Funktionsfähigkeit der fernwirktechnischen Anbindung

Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Daten im MaStR, dass:

  • die Leistungen auf zwei Nachkommastellen stimmen,
  • das Inbetriebnahmedatum Tagesgenau ist
  • der Anlagenbetreiber Personenidentisch ist.

Diese Daten müssen mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll übereinstimmen.

Ausschreibungspflichtigen Anlagen zusätzlich:

  • das Ausschreibungsergebnis
  • ggf. weitere Nachweise auf Anforderung.

Freiflächenanlagen und sonstigen baulichen Anlagen zusätzlich:

  • ggf. Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplan
  • Nachweis über benachteiligtes Gebiet
  • Formular Einstufung von PV-Anlagen im Außenbereich.
  • ggf. weitere Nachweise auf Anforderung

Die Umsetzung der Einspeisevergütung bis zum Begrüßungsschreiben wird ca. 8 Wochen dauern.

Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie auf unserer Homepage.

Die N-ERGIE Netz GmbH veranlasst den evtl. notwendigen Netzausbau. Der Zeitraum ist abhängig vom Umfang der jeweiligen Maßnahme. Nicht berücksichtigt in den Richtwerten sind Zeiträume bzw. Umstände, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss hat, z.B. Witterungsbedingungen, Lieferfristen für Material, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (insbesondere Ausschreibungsverpflichtungen) für die Vergabe von Leistungen, Auslastung der bzgl. des Netzausbaus tätigen Mitarbeiter und beauftragten Unternehmen durch gleich- oder vorrangige Arbeiten, Zeiträume für die Einholung von Genehmigungen für die Nutzung fremder Grundstücke, Straßen usw.

Die errichtete Erzeugungsanlage kann unter Umständen nicht die volle Einspeiseleistung bzw. gar keine Einspeiseleistung bis zur Fertigstellung des Netzausbaus einspeisen.

Bis zum Abschluss dieses Netzausbaus ist es daher voraussichtlich notwendig, die Einspeiseleistung der geplanten Erzeugungsanlage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme dauerhaft, eventuell sogar bis auf 0 kW, zu begrenzen.

Die maximal mögliche Einspeiseleistung bis zum Abschluss des Netzausbaus kann erst zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung der Erzeugungsanlage bestimmt werden.

Eine Dauer insbesondere eines 110-kV-Netzausbaus kann auf Grund der in der Regel sehr aufwändigen Genehmigungsverfahren nicht exakt benannt werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass sich derartige Maßnahmen über mehrere Jahre hinziehen können.

Für einen Netzausbau im Niederspannungsnetz benötigen wir ca. 6 bis 12 Monate.

Sie können die Schritt für Schritt Anleitung auch als PDF herunterladen.