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Anfrage zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage

Photovoltaikanlage bis 99 kW (Mieterstrom)

Ihre Schritt für Schritt Anleitung

1. Anfrage stellen

Im ersten Schritt benötigen wir folgende Informationen um eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen zu können:

  • Aktueller Lageplan mit gekennzeichneten Anlagenstandort (max. 5 MB)
  • Angabe, ob sich auf dem Grundstück, auf dem die Erzeugungsanlage errichtet werden soll, bereits mindestens ein Stromanschluss befindet.
  • Angabe Mieterstrom im Portal
  • Falls bereits Erzeugungsanlagen vorhanden, die Gesamtleistung der vorhandenen Anlagen.

Ist die Anlage im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH?

Die Netzgebietsprüfung finden Sie hier.

Die Anschlussanfrage stellen Sie über den Online-Service "Erzeugungsanlagen Anschlussanfrage"

Zur Anschlussanfrage

Im 2. Schritt erhalten Sie nach Abschluss der Netzprüfung eine Anschlusszusage per Mail von uns. Diese Anschlusszusage ist zeitlich und in der Leistung befristet. Eine verbindliche Anschlusszusage ist 12 Wochen gültig und kann vor Ablauf der Reservierungsfrist durch den Anfragenden im Kundenkonto unter "Meine Anfragen -> Erzeugungsanlagen" einmalig um zwei Wochen verlängert werden.

In der Anschlusszusage erhalten Sie ggf. den Hinweis, dass ein Netzausbau vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage notwendig ist. Eine Inbetriebnahme kann in diesem Fall erst nach erfolgtem Netzausbau durchgeführt werden.

Unter dem Punkt „Netzausbau“ am Ende der Anleitung erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Einspeisemangement:

Je nach gesetzlicher Regelung erhalten Sie zusätzlich die Mitteilung, welche technische Vorgaben für das Einspeisemanagement in Ihrer Anlage erforderlich sind. Für Anlagen > 25 kW bis 99 kW ist der Einbau eines Funkrundsteuerempfängers erforderlich.

Für die Netzberechnung und die Anschlusszusage benötigen wir ca. 5 bis max. 8 Wochen.

Zur Anmeldung Ihrer Anlage senden Sie die Formulare „Bestellung Messstellenbetrieb“ an uns zurück. Dieses Formulare haben Sie mit Ihrer Anschlusszusage (Schritt 2) erhalten.

Bitte senden Sie die Formulare per Mail an kundenservice@n-ergie-netz.de

Nach Fertigstellung der Erzeugungsanlage ist ein Inbetriebsetzungsantrag erforderlich. Dieser muss durch Ihren Elektroinstallateur über unseren Online-Service „Installateur Inbetriebsetzung“ gemeldet werden.

Bitte geben Sie hierfür Ihrem Installateur die in der Anschlusszusage genannte Vorgangsnummer sowie den PIN weiter.

Ein Betrieb der Erzeugungsanlage ohne einen Zweienergierichtungszähler ist nicht erlaubt.

Wichtig: Den Online-Service „Installateur Inbetriebsetzung“ kann nur von einem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur genutzt werden. Weitere Infos zur Eintragung in das Installateurverzeichnis finden Sie hier.

Wenn die Unterlagen nach Schritt 3 und 4 vorliegen, kann die Zähler-montage durchgeführt werden.

Ihr Elektroinstallateur kann dann im Anschluss die Erzeugungsanlage in Betrieb nehmen.

Für die Montage der Messeinrichtung benötigen wir einen Vorlauf von mind. 3 bis 4 Wochen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt Ihre Erzeugungsanlage im Marktstamm-datenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anzumelden.

Wichtig:

Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Daten im MaStR, dass die Daten mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll, das Ihr Elektroinstallateur erstellt hat, übereinstimmen.

Bitte achten Sie deshalb darauf, dass

  • die Leistungsangaben auf zwei Nachkommastellen,
  • das Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage sowie
  • der Anlagenbetreiber übereinstimmen

Ein Abgleich unstimmiger Daten ist aufwendig und verzögert nur unnötig den weiteren Prozessablauf.

Im Marktstammdatenregister erhalten Sie eine Registierungsbestätigung der Bundesnetzagentur. Bitte senden Sie uns diese an folgende E-Mail-Adresse: kundenservice@n-ergie-netz.de

Hier können Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden:

Marktstammdatenregister

Für die Auszahlung der Einspeisevergütung Ihrer Erzeugungsanlagen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Angaben zur Abrechnung
  • Formular "Mieterstrom-Zuschlag"
  • Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten und zu EU-Rückforderungsansprüchen
  • ggf. Dienstleistungsvertrag Teilnehmer Zähler
  • Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur für die Eintragung in das Marktstammdatenregister

Fehlende Unterlagen senden Sie uns bitte an die folgende E-Mail Adresse:

kundenservice@n-ergie-netz.de

Für die Umsetzung der Vergütung benötigen wir nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen ca. 8 Wochen.

Die N-ERGIE Netz GmbH veranlasst den evtl. notwendigen Netzausbau. Der Zeitraum ist abhängig vom Umfang der jeweiligen Maßnahme. Nicht berücksichtigt in den Richtwerten sind Zeiträume bzw. Umstände, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss hat, z.B. Witterungsbedingungen, Lieferfristen für Material, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (insbesondere Ausschreibungsverpflichtungen) für die Vergabe von Leistungen, Auslastung der bzgl. des Netzausbaus tätigen Mitarbeiter und beauftragten Unternehmen durch gleich- oder vorrangige Arbeiten, Zeiträume für die Einholung von Genehmigungen für die Nutzung fremder Grundstücke, Straßen usw.

Die errichtete Erzeugungsanlage kann unter Umständen nicht die volle Einspeiseleistung bzw. gar keine Einspeiseleistung bis zur Fertigstellung des Netzausbaus einspeisen.

Bis zum Abschluss dieses Netzausbaus ist es daher voraussichtlich notwendig, die Einspeiseleistung der geplanten Erzeugungsanlage ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme dauerhaft, eventuell sogar bis auf 0 kW, zu begrenzen.

Die maximal mögliche Einspeiseleistung bis zum Abschluss des Netzausbaus kann erst zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung der Erzeugungsanlage bestimmt werden.

Eine Dauer insbesondere eines 110-kV-Netzausbaus kann auf Grund der in der Regel sehr aufwändigen Genehmigungsverfahren nicht exakt benannt werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass sich derartige Maßnahmen über mehrere Jahre hinziehen können.

Für einen Netzausbau im Niederspannungsnetz benötigen wir ca. 6 bis 12 Monate.

Sie können die Schritt für Schritt Anleitung auch als PDF herunterladen.