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Vergütung von EEG- und KWK-Anlagen

EEG-Anlagen

Die Berechnung Ihrer Vergütung wird von vielen Faktoren beeinflusst:

  • Leistung
  • Primärenergie
  • Boni
  • Einsatzstoffe
  • Inbetriebnahmezeitpunkt
  • Börsenpreis
  • Sanktionen
  • usw.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Fachverbänden und Interessenvertretungen.

Solarenergie Förderverein Deutschland e.V.

Fachverband Biogas

Netztransparenz

Anpassung Ihrer Abschläge für eingespeisten Strom

Wir passen aktuell die monatlichen Abschlagszahlungen für den Strom aus Photovoltaikanlagen an. Hintergrund ist eine Korrektur in der Berechnung der Einspeisevergütung.

Häufige Fragen und Antworten

Bei der Berechnung Ihrer Einspeisevergütung (Abschläge) ist uns eine Abweichung aufgefallen. Dadurch wurden die monatlichen Abschlagsbeträge zeitweise zu hoch angesetzt.

• Ab Juni werden die monatlichen Abschläge reduziert.

• Somit wird eine höhere Rückzahlung am Jahresende vermieden.

Wichtig zu wissen:

Die Abschläge basieren auf einer Prognose Ihrer Einspeisung. Die tatsächliche Vergütung wird wie gewohnt im Rahmen der Jahresabrechnung ermittelt.

Die Umstellung erfolgt zum 15. Juni 2026.

Die Höhe der Anpassung ist individuell und wird in den jeweiligen Anschreiben mitgeteilt.

Bei sehr geringen Abweichungen kann es vorkommen, dass einzelne Abschlagsbeträge unverändert bleiben.

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Die Anpassung erfolgt automatisch.

Abschläge sind Vorauszahlungen auf Basis von Prognosen. Wenn sich zeigt, dass diese Prognose nicht mehr passt, werden die Abschläge entsprechend korrigiert.

Die Abschläge werden so angepasst, dass sie besser zur erwarteten Einspeisemenge passen. Die endgültige Vergütung richtet sich immer nach der tatsächlich eingespeisten Strommenge und wird in der Jahresabrechnung ermittelt.

Kraft-Wärme-Kopplung

Die Vergütung für den eingespeisten Strom wird zwischen den Anlagenbetreibern und dem Netzbetreiber vereinbart.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite rechtliche Grundlagen.

Die Preismodelle sind:

In der Vergangenheit konnte für kleine KWK-Anlagen ein vereinbarter Preis oder der Börsenpreis gewählt werden. Nachdem sich die Anlagenbetreiber überwiegend für den tatsächlichen Börsenpreis entschieden haben, erfolgt die Abrechnung seit 2014 nur noch nach dem Preis der Strombörse EEX.

Der Preis nach Strombörse EEX ist der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom (Phelix Base) an der Strombörse EEX. Dieser wird quartalsweise unter http://www.eex.com/de veröffentlicht. Nach KWKG ist der im jeweils vorangegangenen Quartal gültige Preis zu vergüten.

Der übliche Preis für KWK-Anlagen mit Leistungen größer als 2 MW wird in der Regel aus dem Durchschnittspreis für das Terminmarktprodukt Phelix Baseload Year Future im Quartal IV des Vorjahres abzgl. 15 % ermittelt.

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