Ausgeförderte Erzeugungsanlagen / Ende der EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Förderung für die Dauer von grundsätzlich 20 Jahren vor – zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Welche Möglichkeiten ergeben sich, die Erzeugungsanlage nach dem Ende der EEG-Förderung weiterzubetreiben.

Grundsätzlich gilt:

EEG-Anlagen größer 100 kW und Windanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten und weiterbetrieben werden sollen, müssen in die Direktvermarktung wechseln!

Für alle anderen Anlagen ergeben sich mehrere Möglichkeiten!

Lassen Sie zunächst Ihre Anlage prüfen!

Meist ist ein Weiterbetrieb auch nach 20 Jahren immer noch rentabel und ein guter Zeitpunkt, um Ihre Erzeugungsanlage einem Check zu unterziehen.

Sind alle Anlagenteile noch funktions- und leistungsfähig?

Gibt es Mängel, die repariert werden müssen?

Zur Überprüfung Ihrer Erzeugungsanlage ziehen Sie Ihren Elektroinstallateur zu Rate.

Steht einem Weiterbetrieb nichts im Weg, haben Sie als Anlagenbetreibender 3 Möglichkeiten zur Auswahl, wie es mit dem erzeugten Strom Ihrer Erzeugungsanlage weitergehen kann.

Wunsch:

Einspeisung des erzeugten Stroms wie bisher ins Netz der N-ERGIE Netz GmbH

Voraussetzung:

EEG-Anlage bis 100 kW und keine Windanlage

Maßnahmen:

In der Regel kein Umbau der Zähleranlage erforderlich!

Vergütung:

Erhalt einer Einspeisevergütung nach EEG (Anschlussförderung)!

Diese beträgt seit dem Kalenderjahr 2023 max. 10 Cent pro kWh abzüglich einer jährlich neu festgelegten Vermarktungspauschale.

Die aktuelle Höhe der Vermarktungspauschale finden Sie auf der Seite Netztransparenz.

Regelung endet nach derzeitigem Gesetzesstand zum 31.12.2032

Anmeldung:

keine Anmeldung erforderlich

Wunsch:

Nutzung des erzeugten Stroms selbst und nur der Überschuss wird ins Netz der N-ERGIE Netz GmbH eingespeist

Voraussetzung: EEG-Anlage bis 100 kW und keine Windanlage

Maßnahmen:

In der Regel ist der Umbau der Zähleranlage erforderlich, d.h. es ist eine Änderung des Messkonzeptes notwendig!

Wichtig:

Diese Änderung bedingt die Einhaltung der aktuellen technischen Anschlussbedingungen und der technischen Regelwerke! In den meisten Fällen ist dann die Modernisierung der vorhandenen Zähleranlage notwendig, da diese nicht für die Dauerlastanwendung ausgelegt ist. Dadurch können Kosten entstehen! Hier ist Ihr

Elektroinstallateur der richtige Ansprechpartner.

Vergütung:

Erhalt einer Einspeisevergütung nach EEG (Anschlussförderung)!

Diese beträgt seit dem Kalenderjahr 2023 max. 10 Cent pro kWh abzüglich einer jährlich neu festgelegten Vermarktungspauschale.

Die aktuelle Höhe der Vermarktungspauschale finden Sie auf der Seite Netztransparenz. <Link zu Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > EEG-Abrechnungen > Ausgeförderte Anlagen>

Anmeldung:

Unterlagen für die Umstellung finden Sie unter folgendem Link

Eine Anmeldung durch einen Elektroinstallateur über das Installateur-Portal bei der N-ERGIE Netz GmbH ist erforderlich. Bei dieser Anmeldung bitte die ausgefüllten Unterlagen mit hochladen.

Wunsch:

Verkauf des erzeugten Stroms an einen Direktvermarkter (Händler)

Voraussetzung:

Bei jeder Anlage möglich.

Die geltenden Fristen und Anforderung nach dem EEG und den Marktprozessen sind bei einer Änderung der Vermarktungsform für Ihre EEG-Anlage einzuhalten.

Ein Wechsel der Vermarktungsform zum 01.01. des Folgejahres muss uns spätestens bis 30.11. des vorangegangenen Jahres über die Marktprozesse gemeldet werden.

Maßnahmen:

In der Regel ist kein Umbau der Zähleranlage notwendig.

Vergütung:

Die Vergütung erfolgt nach den mit dem Direktvermarkter gemachten Vereinbarungen.

Anmeldung:

Die Anmeldung übernimmt der ausgewählte Direktvermarkter.

Anmerkung:

Wenn Sie den Strom aus Ihrer EEG-Anlage bereits an ein Direktvermarktungsunternehmen veräußern, wenden Sie sich bitte an Ihren Direktvermarkter, sodass dieser die erforderlichen Schritte fristgerecht vornehmen kann. Bereits heute werden von Energieversorgungsunternehmen spezielle Produkte für ausgeförderte EEG-Anlagen angeboten, durch welche Sie den Betrieb Ihrer Anlage noch optimieren können. Sprechen Sie hierzu gerne den Energieversorger Ihrer Wahl an.

Wunsch:

Stilllegung der Anlage

Voraussetzung:

Bei jeder Anlage möglich

Anmeldung:

Meldung der Stilllegung im Marktstammdatenregister

Meldung durch einen Elektroinstallateur über das Installateur-Portal bei der N-ERGIE Netz GmbH

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