Smart Meter – Wegbereiter für die Energiewende

Smart Meter sind intelligente Messsysteme mit digitaler Datenübertragung. Sie übermitteln die Messwerte automatisch und sicher an den Messstellenbetreiber – und geben Ihnen auf Wunsch detaillierte Einblicke in Stromverbrauch und Einspeisung.

Smart Meter machen das Netz intelligenter und flexibler

Immer mehr Haushalte und Betriebe erzeugen selbst Energie aus Wind oder Sonne – diese Erzeugung erneuerbarer Energien schwankt stark. Damit das Netz stabil bleibt, müssen Einspeisung und Verbrauch laufend ausgewertet werden. Smart Meter liefern dafür die nötigen Echtzeitdaten.

In vielen europäischen Ländern sind Smart Meter bereits Standard. Auch in Deutschland werden sie ausgerollt – gesetzlich verpflichtend für Haushalte mit über 6.000 kWh Stromverbrauch, aber auch Haushalte mit PV-Anlagen ab 7 kW oder steuerbaren Geräten wie Wallboxen und Wärmepumpen erhalten ihn.

Vorteile der Smart Meter

Kein jährliches Ablesen durch automatische und sichere Übertragung der Messwerte an den zuständigen Messstellenbetreiber.

Präzisere und schnellere Jahresabrechnung ohne Hochrechnung.

Ungewöhnlich hohe Verbräuche leichter entdecken durch vierstelstundengenaue Verbrauchs- und Einspeisewerte. Energiemonitor unter Online-Services ansehen

Voraussetzung für die Nutzung eines dynamischen Tarifs bei Ihrem Energieversorger.

Sie möchten schon jetzt einen Smart Meter?

Alle Haushalte in unserem Netzgebiet haben die Möglichkeit, auf Wunsch einen Smart Meter zu erhalten – auch dann, wenn Sie die Kriterien für einen Pflichteinbau nicht erfüllen oder einfach nicht länger auf den Einbau warten möchten.

Der Einbau auf Wunsch kostet einmalig 100 € (brutto) – unabhängig davon, ob die Kriterien für einen Pflichteinbau erfüllt sind. Zusätzlich fällt ein laufendes Zusatzentgelt von 30 € (brutto) pro Jahr an, wenn es sich nicht um einen Pflichteinbau handelt (d.h. bei Jahresverbrauch unter 6000 kWh oder Erzeugungsanlage unter 7 kW).

So geht es nach der Bestellung weiter:

Bevor wir den Smart Meter einbauen, prüfen wir die technischen Voraussetzungen. Wenn alles passt, melden wir uns für einen Termin. Manche Punkte wie die Netzverbindung klären wir direkt vor Ort. Ist der Einbau aus technischen Gründen nicht möglich, bleibt es für Sie natürlich kostenfrei.

Smart Meter bestellen

Fragen und Antworten

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sind gesetzlich zum Einbau eines Smart Meter verpflichtet. Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sowie Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen ab 4,2kW erhalten gemäß § 29 MsbG einen Smart Meter. In diesen Fällen erhalten Sie bis spätestens 2032 Ihren neuen Zähler. Wir informieren Sie mindestens drei Monate im Voraus, wenn Sie an der Reihe sind.

Mehr zum Rollout in Deutschland finden Sie unter BMWE - Infografik Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan.

Darüber hinaus haben alle Haushalte in unserem Netzgebiet die Möglichkeit, auf Wunsch kostenpflichtig einen Smart Meter zu erhalten - unabhängig davon, ob die Kriterien für einen Pflichteinbau erfüllt sind. Weitere Informationen zur Bestellung finden Sie oben auf der Seite.

Wenn Sie einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh, eine Erzeugungsanlage mit mehr als 7 kW Leistung oder/und eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ab 4,2 kW (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher oder Klimageräte) besitzen, erhalten Sie im Rahmen der turnusmäßigen Zählerwechsel bis spätestens 2032 einen Smart Meter.

Außerdem gehen wir beim Rollout nach Gebieten vor. Wir informieren Sie mindestens drei Monate im Voraus, wenn Sie an der Reihe sind.

Wenn Sie nicht länger warten möchten, können Sie den Smart Meter ab sofort kostenpflichtig bestellen. Weitere Informationen zur Bestellung finden Sie oben auf der Seite.

Ja, der Einbau ist verpflichtend. Ein Widerspruchsrecht ist laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG § 36 Absatz 3 und § 38) nicht vorgesehen. Mit dem Einbau der neuen Smart Meter erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Der Zählerwechsel ist kostenlos für Sie (sofern es sich um einem Pflichteinbau handelt). Wie bisher auch fällt für den Betrieb des Zählers ein jährliches Messstellenentgelt an, das meistens in der Jahresrechnung Ihres Energielieferanten enthalten ist. Bei Einspeiseanlagen und falls Ihr Energielieferant die Abwicklung der Zählerkosten nicht übernimmt, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb.

Hier finden Sie das aktuelle „Preisblatt Messstellenbetrieb Strom“ für intelligente Messysteme (Smart Meter).

Der Einbau auf Wunsch kostet einmalig 100 € (brutto) – unabhängig davon, ob die die Kriterien für den Pflichteinbau erfüllt sind. Zusätzlich fällt ein laufendes Zusatzentgelt von 30 € (brutto) pro Jahr an, wenn es sich nicht um einen Pflichteinbau handelt.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler, die bei allen Verbrauchern bis 6.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeugungsanlagen unter 7kW eingebaut werden. Moderne Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen und senden keine Messwerte.

Smart Meter bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Der Smart Meter sendet die Messwerte einmal pro Tag automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber.

Hier finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Zählerarten.

Der Smart Meter besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Der Smart Meter sendet die Messwerte einmal pro Tag über einen verschlüsselten Kommunikationskanal an uns als Messstellenbetreiber. Die Datenübertragung erfolgt über das Mobilfunknetz oder via Breitband-Powerline über das Stromnetz und unterliegt strengen Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien. Eine Datenübertragung über Ihren vorhandenen Breitband-Internetanschluss (LAN/WLAN) wird aktuell nicht unterstützt.

Nur Gateways, die die strengen Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen, werden zertifiziert und eingebaut.

Wenn der Einbau zum Beispiel aufgrund von Empfangs- oder Übertragungsproblemen nicht möglich ist, erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung. Das sind digitale Zähler, die nicht fernausgelesen werden und keine Zählerstände senden. Sobald der Ausbau des Kommunikationsnetzes eine Datenübertragung ermöglicht, können moderne Messeinrichtungen durch den Zubau einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) zum Smart Meter umgerüstet werden.

Ihre Verbrauchsdaten können Sie bei vielen Energielieferanten über das jeweilige Kundenportal einsehen. Alternativ stellen wir Ihnen in unseren Online-Services ebenfalls eine Visualisierung Ihrer Messwerte für Verbrauch und Einspeisung zur Verfügung. Unter www.n-ergie-netz.de/online-services können Sie sich im Bereich „Messstellenbetrieb“ für den sogenannten "Energiemonitor" registrieren.

Nach dem Einbau des Zählers kann es einige Zeit dauern bis Ihre Messwerte verfügbar sind.

Die INFO-Schnittstelle kann auch bei Smart Metern weiterhin zum Auslesen der Messwerte genutzt werden. Dafür müssen Sie die Schnittstelle einmalig mittels PIN am Zähler freischalten. Die 4-stellige PIN für Smart Meter erhalten Sie telefonisch bei unserem Kundenservice. Eine Abfrage über die Online-Services ist aktuell nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir für Drittanbieter-Lösungen keine Servicierung übernehmen. Bitte wenden Sie sich direkt an den entsprechenden Anbieter.

Bevor wir den Smart Meter einbauen, prüfen wir die technischen Voraussetzungen. Wenn alles passt, melden wir uns für einen Termin. Manche Punkte wie die Netzverbindung klären wir direkt vor Ort. Nach der Bestellung dauert es je nach Auslastung bis zu 4 Monate bis Sie den Smart Meter erhalten. Ist der Einbau aus technischen Gründen nicht möglich, entstehen für Sie keine Kosten.

Mit einem Smart Meter haben Sie Möglichkeit, dynamische Tarife zu nutzen. Anstelle eines Fixpreises variiert der Preis pro Kilowattstunde basierend auf den Preisen an der Strombörse. So können hohe Verbräuche, wie das Laden von Elektroautos, gezielt dann geplant werden, wenn der Strompreis günstig ist. Einen dynamischen Tarif erhalten Sie bei einem Energielieferanten Ihrer Wahl.

Mit dem Smart Meter allein sind keine Abregelungen möglich. In Verbindung mit einem Funkrundsteuerempfänger oder ab 2026 mit einer Steuerbox sind Steuerungseingriffe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Auf der Bezugsseite wird der Strom nicht abgedreht, hier erhalten Sie immer eine Minimalleistung von 4,2 kW („Dimmung“).

Sie behalten zunächst Ihren Funkrundsteuerempfänger (FRE). Je nach Größe und Art Ihrer Anlage kann es sein, dass Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Jahren eine Steuerbox erhalten.

Wenn Sie eine Einspeiseanlage ab 7kW und/oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe oder Wallbox ab 4,2 kW besitzen, erhalten Sie in den nächsten Jahren ab 2026 eine Steuerbox. Gleiches gilt für neu errichtete Anlagen.

Vor 2026 erhalten Sie bei neuen Anlagen zwischen 25 und 100 kW weiterhin einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) und ab 100kW eine Fernwirktechnik. Zusätzlich gelten die aktuellen Einspeisebeschränkungen. Mehr zum Thema Abregelung finden Sie hier.

Steuerboxen helfen, die Menge an produzierten und verbrauchten Strom im Gleichgewicht zu halten und z.B. einen Blackout zu verhindern. Da die Erzeugung aus erneuerbaren Energien stark schwankt, ist es wichtig, das Stromnetz intelligent auszuwerten und zu steuern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat umfassende Informationen zur Energiewende und zum Smart Meter Ausbau zusammengestellt: BMWE - Häufig gestellte Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme (Smart Meter)?

Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie hier: Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende