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Elektromobilität

Umweltfreundlich fahren und laden

Elektrofahrzeuge sind zeitgemäß, leise und erzeugen keine Abgase. E-Mobilität liegt deshalb voll im Trend. Ein wichtiger Faktor dabei ist aber: Egal ob Sie Ihr Elektrofahrzeug zuhause oder öffentlich laden, es sollte schnell und unkompliziert funktionieren. Die N-ERGIE Netz ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss von Ladeinfrastruktur an das Netz der öffentlichen Versorgung.

Unser Tipp:

Welche Anforderungen werden an Elektroinstallationen gestellt, damit Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sicher und zuverlässig betrieben werden können?

Eine Information der Initiative Elektro+ finden Sie hier.

Anschlussmöglichkeiten

Damit Ihre neue Ladeeinrichtung optimal funktioniert und keinen Schaden in Ihrer Elektroanlage verursacht, ist der Elektrofachbetrieb der richtige Ansprechpartner.

Ihr Elektroinstallateur sagt Ihnen, wie Ihre neue Ladeeinrichtung in die vorhandene Elektroanlage integriert werden kann und nennt Ihnen die Kosten.

Er berechnet anhand der bereits installierten Geräte, welche Leistung für Ihre neue Ladeeinrichtung ohne Änderung der Hausanschlusssicherung möglich ist.

Wird mehr Leistung benötigt? - Kein Problem. Für eine Leistungserhöhung des Hausanschlusses muss in der Regel nur die Sicherung gewechselt werden. Ihr Installateur klärt alles Notwendige mit uns ab.

Unser Tipp:

Sie suchen einen Elektrofachbetrieb in Ihrer Nähe? Nutzen Sie unsere Handwerkersuche.

Als Eigentümer einer Garage oder eines Stellplatzes, die nicht über Ihren bestehenden Hausanschluss versorgt werden können, bietet die N-ERGIE Netz verschiedene Möglichkeiten zur Versorgung an. Diese Info beschreibt die Ausstattung mit Ladeeinrichtungen in Gemeinschaftsanlagen mit Einzelgaragen.

Eigentumsrechtliche Fragestellungen, die regelmäßig bei Garagen, die nur über Gemeinschaftseigentum zu erreichen sind, auftreten, werden hier nicht betrachtet.

Grundstücke die im Gemeinschaftseigentum stehen, erhalten einen Anschluss für die Versorgung der Garagen oder Stellplätze. Je Garage kann eine Messeinrichtung in einer Zähleranschlusssäule (ZAS) eingebaut werden.

Die Eigentümergemeinschaft beauftragt bei der N-ERGIE Netz den Anschluss sowie bei einem Installationsfachbetrieb die fachgerechte Montage der ZAS, der Wallboxen und der Elektroinstallation. Für die Beauftragung ist eine Vollmacht aller Eigentümer erforderlich.

Ein Netzanschluss und jeweils eine Übergabemessung je Garage

Für jede Garage kann der Verbrauch separat ermittelt und mit dem Energielieferanten abgerechnet werden.

Verteilung im Erdreich

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Verteilung in den Garagen

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Ein Netzanschluss und eine Übergabestation für alle Garagen

Der Verbrauch wird für alle Garagen zusammen ermittelt. Eine Aufteilung auf die einzelnen Garagen/Stellplätze erfolgt durch die Hausverwaltung/Eigen-tümergemeinschaft.

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Um für eine Garage einen separaten Anschluss erstellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Grundstück auf dem die Garage steht, grenzt an eine öffentliche Straße/Gehweg und ist kein Gemeinschaftsgrund.

  • Die Zähleranschlusssäule (ZAS) kann auf Ihren Grund errichtet werden.

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Warum kann der Anschluss sowie der Zähler nicht direkt in die Garage montiert werden?

Garagen und Stellplätze haben meist keine eigene Hausnummer und kein Klingelschild. Im Störungsfall muss der Eigentümer, der den Zugang ermöglichen kann, erst aufwendig ermittelt werden. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren.

Immer mehr Wohnungsbauunternehmen und Eigentümergemeinschaften investieren in die E-Mobilität und die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Der Anschluss von Ladeeinrichtungen in Hoch- bzw. Tiefgaragen erfolgt am vorhandenen Hausanschluss. In der Regel muss hier die Anschlussleitung (Hausanschlusssicherung) erhöht werden. Ihr Elektrofachunternehmen klärt mit Ihnen den Aufwand für die Umsetzung in der Kundenanlage und berechnet die benötigte Mehrleistung am Hausanschluss.

Bitte beachten Sie die eigentumsrechtlichen Fragestellungen, die regelmäßig bei Wohnanlagen/Tiefgaragen in Gemeinschaftseigentum auftreten.

Immer mehr Städte und Gemeinden, Supermärkte usw. investieren in die E-Mobilität und die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Diese Info beschreibt die Ausstattung mit Ladeeinrichtungen im öffentlichen bzw. halböffentlichen Bereich, z.B. Parkplatz eines Einkaufsmarktes.

Eigentumsrechtliche Fragestellungen werden hier nicht betrachtet. Netzanschluss eines abgesetzten E-Parkplatzes (Standardvariante).

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Netzanschluss eines abgesetzten E-Parkplatzes (Alternativvariante, diese ist mit der N-ERGIE Netz abzustimmen)

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Planung

Für zukünftige Anwendungen in Bezug auf intelligente Messsysteme und evtl. spezieller Abrechnungsmöglichkeiten beim Laden von Elektrostrassenfahrzeugen sollte im Unterverteiler Platz für weitere Reiheneinbaugeräte vorgesehen werden. Im Zählerschrank ist hierfür ein Feld für einen weiteren Zähler einzuplanen.

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Unterschiedliche Verbrauchseinrichtungen mit einer oder mehreren Steuereinrichtungen hinter einem Zähler sind nicht möglich. Eine Wärmepumpe hat z.B. andere Sperrzeiten wie eine Ladeeinrichtung für E-Mobilität.

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Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bieten die N-ERGIE Netz gemäß §14a EnWG reduzierte Netzentgelte an. Diese spiegeln sich in besonderen Produkten für E-Mobilität bei einigen Stromlieferanten wieder. Hierfür ist in Ihrer Kundenanlage ein separater Zähler mit einer Steuereinrichtung (z.B. Rundsteuerempfänger) erforderlich. Die N-ERGIE Netz legt individuell nach den Lastspitzen (tages- und jahreszeitabhängig) die Sperrzeiten für maximal 4 Stunden täglich fest. Die Ladeleistung wird dann um 100% reduziert (gesperrt = keine Ladung möglich).

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Mit dem Förderprodukt über die KfW wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für den Förderantrag benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben des Netzbetreibers zur erfolgten Abstimmung, ob eine Vereinbarung zur Steuerung der Ladestation(en) im Sinne des §14a EnWG nötig beziehungsweise gefordert ist. Im Netzgebiet der N-ERGIE Netz ist eine Steuerung der Ladestation(en) nicht gefordert, sollte aber auf freiwilliger Basis installiert bzw. vorgesehen werden.

Für Ihren Antrag zur Förderung laden Sie bitte das Bestätigungsschreiben herunter und bewahren Sie es auf.

Bestätigungsschreiben Steuerung nach §14a EnWG im Netzgebiet der N-ERGIE Netz

Fragen und Antworten

Das Laden von Elektrofahrzeugen stellt eine Dauerbelastung dar. Dabei kann es zu einer sehr hohen Wärmeentwicklung in der Elektroinstallation kommen. Schuko-, Perilex- oder CEE-Steckdosen und deren Installation sind grundsätzlich nicht für solchen Dauerbetrieb ausgelegt und sollten deshalb auch nicht für das Laden von Elektroautos verwendet werden. Im schlimmsten Fall droht ein Schwelbrand.

Wir empfehlen, die Wallbox fest an die Elektroinstallation anzuschließen und die Dauerlastfähigkeit von einem Elektrofachbetrieb prüfen zu lassen. Ihr Fachbetrieb erledigt auch die notwendige Meldung an uns.

Ihr Installateur meldet mit der Inbetriebsetzungsanzeige Ihre Wallbox bei der N-ERGIE Netz an.

Die mögliche Ladeleistung Ihrer Wallbox ermittelt Ihr Installateur. Er begutachtet Ihre Elektroanlage und sagt Ihnen, ob die Hausanschlusssicherung ausreichend ist, bzw. ob die Leistung des Hausanschlusses erhöht werden muss. Für eine Leistungserhöhung füllen Sie einfach das Formular „Auftrag Leistungserhöhung des bestehenden Netzanschluss“ aus und geben es Ihrem Installateur.

Meist ist der Zugang zu Garagen in Garagenhöfen nur über Gemeinschaftseigentum möglich. Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) regelt, dass jeder Eigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung auf dem Gelände des Gemeinschaftseigentums von der Eigentümergemeinschaft verlangen kann. Die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft können über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Daraus ergibt sich folgendes Vorgehen:

1. Informieren Sie die Miteigentümer des Garagenhofes und klären ab, wer noch Interesse hat.

2. Für die gesamte Garagenanlage erhalten Sie einen Netzanschluss. Stimmen Sie gemeinsam ab, wie die einzelnen Garagen von diesem Netzanschluss angeschlossen werden können. Nehmen Sie sich hierfür am besten einen Elektro-Fachbetrieb zur Hilfe. Klären Sie auch ab, wie die Kosten getragen oder aufgeteilt werden.

3. Der Elektro-Fachbetrieb errechnet und plant die notwendige Anschlussleistung und den Schrank, in dem der Anschluss und die Zähler installiert werden. Dies ist wichtig für die Dimensionierung des Netzanschlusses.

4. Lassen Sie sich eine Vollmacht mit den Unterschriften aller Eigentümer geben.

5. Beauftragen Sie mit der Vollmacht den Netzanschluss. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

6. Beauftragen Sie Ihren Elektro-Fachbetrieb mit der Installation der Wallbox. Die Anmeldung der Wallbox sowie den Auftrag zur Zählersetzung bei uns erledigt Ihr Elektro-Fachbetrieb.

Ist alles installiert und der Zähler gesetzt können Sie Ihr Fahrzeug laden.

Nein. Garagen haben meist keine eigene Hausnummer und kein Klingelschild. Im Störungsfall muss der Eigentümer, der den Zugang ermöglichen kann, erst aufwendig ermittelt werden. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren.

Den Anschluss kann die Eigentümergemeinschaft oder ein Bevollmächtigter der Eigentümergemeinschaft beauftragen.

Wird die Wallbox in die vorhandene Anlage eingebunden, ist ein extra Zähler nur notwendig, wenn eine Steuerung nach §14a EnWG erfolgen oder der Stromverbrauch für das Laden separat abgerechnet werden soll.

Wird die Wallbox in die vorhandene Anlage eingebunden, es soll keine Steuerung nach §14a EnWG erfolgen und der Stromverbrauch soll nicht separat abgerechnet werden, muss kein Zählerplatz oder ein Platz für eine Steuerung vorgesehen werden. Zukunftsfähig wäre aber, einen freien Zählerplatz sowie einen Platz für eine Steuereinheit bei der Installation gleich vorzusehen. Ändern sich die Gegebenheiten, ist es oft sehr kostspielig die Messanlage nachzurüsten.

Der Einbau einer Ladeeinrichtung stellt normativ eine wesentliche Änderung der Kundenanlage dar, da das Lastverhalten von einem Aussetzbetrieb in eine Dauerlastanwendung verändert wird. Somit muss die Zähleranlage den aktuellen Anforderungen der VDE-AR-N 4100 Kapitel 7 in Verbindung mit der TAB und unseren Technischen Mindestanforderungen erfüllen. Ihr Elektro-Fachbetrieb berät Sie, was an Ihrer Messanlage geändert werden muss.

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) regelt, dass jeder Eigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung auf dem Gelände des Gemeinschaftseigentums von der Eigentümergemeinschaft verlangen kann. Die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft können über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen.

Daraus ergibt sich folgendes Vorgehen:

1. Informieren Sie die Miteigentümer und klären ab, wer noch Interesse hat.

2. Stimmen Sie gemeinsam ab, welche Ladelösung zum Einsatz kommen soll. Nehmen Sie sich hierfür am besten einen Elektro-Fachbetrieb zur Hilfe. Klären Sie auch ab, wie die Kosten getragen oder aufgeteilt werden.

3. Der Elektro-Fachbetrieb errechnet und plant die notwendige Anschlussleistung. Muss die Leistung des Netzanschlusses erhöht werden, teilt uns das Ihr Elektro-Fachbetrieb mit und Sie erhalten von uns ein Angebot.

4. Stellen Sie einen Antrag bei der Eigentümerversammlung und lassen Sie einen Beschluss fassen.

5. Beauftragen Sie Ihren Elektro-Fachbetrieb mit der Installation der Wallbox. Die Anmeldung der Wallbox sowie den Auftrag zur Zählersetzung bei uns erledigt Ihr Elektro-Fachbetrieb.

Ist alles installiert und der Zähler gesetzt können Sie Ihr Fahrzeug laden.

Der Anschluss an eine vorhandene Messeinrichtung, mit der über einen vergünstigten Tarif Wärmeverbraucher (z.B. Wärmepumpe, Elektroheizung, Direktheizung etc.) abgerechnet werden, ist nicht zulässig. In diesem Fall muss die Ladeeinrichtung entweder an die Messeinrichtung für den „Allgemein-Strom“ oder an eine separate, neue Messeinrichtung mit einer zusätzlichen Steuereinrichtung angeschlossen werden.

Die Ladeeinrichtung ist ein Dauerverbraucher. Der Zählerschrank muss gegebenenfalls den veränderten Anforderungen angepasst werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Elektrofachbetrieb, ob eine Anpassung erfolgen muss.

Weitere Fragen anzeigen

Kann Ihre Ladeeinrichtung an einem vorhandenem Netzanschluss angeschlossen werden, wenden Sie sich einfach an einen Elektrofachbetrieb.

Benötigen Sie einen separaten Netzanschluss, können Sie diesen online bestellen. Netzanschluss online

Weitere Informationen erhalten Sie in den Hinweisen des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW und des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.