Energy Sharing - Strom gemeinsam nutzen

Mit Energy Sharing nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) können Strommengen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, z. B. PV-Anlagen, unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich genutzt werden. Dabei liefert der Betreiber einer Erzeugungsanlage den erzeugten Strom über das öffentliche Stromnetz an andere teilnehmende Verbraucher.

Was ist zu beachten?

Energy Sharing ist ein energiewirtschaftlich anspruchsvolles Modell.

Voraussetzungen für die Umsetzung von Energy Sharing sind unter anderem:

• die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms,

• die viertelstundenscharfe Messung der Erzeugungs- und Verbrauchsstellen,

• die Zuordnung der Einspeise- und Entnahmestellen sowie der Strommengen zu Bilanzkreisen,

• die Einhaltung der energiewirtschaftlichen Marktprozesse.

Da Energy Sharing unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes erfolgt, fallen für die geteilten Strommengen Netzentgelte sowie die gesetzlich vorgesehenen Umlagen und Abgaben an.

Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Mitteilung Nr. 73 wesentliche Fragen zur Umsetzung von Energy Sharing beantwortet und hierzu wichtige Hinweise veröffentlicht. Die Mitteilung zeigt dabei auch auf, wie Energy Sharing bereits heute im Rahmen des sogenannten Dienstleistungs-Modells umgesetzt werden kann.

Sie möchten Energy Sharing nutzen?

Im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH kann Energy Sharing im Rahmen des sogenannten Dienstleistungs-Modells (vgl. Mitteilung Nr. 73 der Bundesnetzagentur) umgesetzt werden.

Wenn Sie Energy Sharing umsetzen möchten, wenden Sie sich hierzu bitte an einen Stromlieferanten Ihrer Wahl, ein Direktvermarktungsunternehmen oder einen spezialisierten Dienstleister.

Die Anmeldung und Abwicklung von Energy Sharing erfolgen über die geltenden energiewirtschaftlichen Marktprozesse.

Die Rolle der N-ERGIE Netz GmbH

Die N-ERGIE Netz GmbH übernimmt ihre Aufgaben als Netzbetreiber und als grundzuständiger Messstellenbetreiber entsprechend den geltenden gesetzlichen, regulatorischen und marktprozessualen Vorgaben.

Die N-ERGIE Netz GmbH bietet selbst keine Energy-Sharing-Dienstleistung an.

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