Netzentgelte Strom

Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden zusammen mit der Konzessionsabgabe und den gesetzlichen Umlagen die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung.

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 - 31.12.2020 findet der zeitlich begrenzte ermäßigte Steuersatz von 16% bzw. 5% auf die veröffentlichten Nettopreise Anwendung.

Zusammensetzung der Netzentgelte

Die Berechnung der Netzentgelte beinhaltet folgende Komponenten:

Hierbei handelt es sich um Kosten für die Vorhaltung und die Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und sonstigen Betriebsmitteln zur Elektroenergieversorgung.

Diese umfassen den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Gesamtsystems der Netze, dazu gehören beispielsweise die Frequenz- und Spannungshaltung sowie die Betriebsführung.

Elektrische Übertragungsverluste sind die beim Transport von elektrischer Energie entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Netzkunden.

Preisblätter

Vermiedene Netzentgelte für dezentrale Erzeugung

Gemäß §18 StromNEV erhalten Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen vom Betreiber des Elektrizitätsverteilungsnetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.

Das Entgelt wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt, da die vermiedenen Netzentgelte bereits in der Einspeisevergütung enthalten sind.

Die Berechnungsgrößen zu den vermiedenen Netzentgelten des jeweiligen Abrechnungsjahres finden Sie im folgenden Dokument.