© Stock Adobe, momius

E-Rechnung: Pflicht ab 1. Januar 2027

Seit dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland schrittweise die E‑Rechnungspflicht eingeführt. Die N‑ERGIE Netz GmbH bereitet derzeit die schrittweise Umstellung relevanter Rechnungs- und Gutschriftenprozesse auf gesetzeskonforme E‑Rechnungsformate vor. Gleichzeitig werden erforderliche Stammdaten, insbesondere E‑Mail-Adressen für den zukünftigen E‑Rechnungsempfang, erhoben und aktualisiert.

Die Einführung erfolgt schrittweise:

seit 1. Januar 2025: Unternehmen müssen E‑Rechnungen empfangen können.

bis 31. Dezember 2026: Rechnungen dürfen noch als PDF oder Papier versendet werden.

ab 1. Januar 2027: Die N ERGIE Netz GmbH ist ab diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, Rechnungen für betroffene Kunden als E-Rechnungen auszustellen.

ab 1. Januar 2028: E‑Rechnungen werden im B2B-Bereich grundsätzlich zum Standard.

Allgemeine Hinweise - Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Eine E‑Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die Rechnungsdaten in einem strukturierten Format bereitstellt und dadurch automatisiert verarbeitet werden kann. Hierzu gehören insbesondere die Formate ZUGFeRD und XRechnung. ZUGFeRD ist ein hybrides Format aus einer lesbaren PDF-Datei und einer eingebetteten XML-Datei. XRechnung besteht ausschließlich aus strukturierten XML-Daten und dient primär der maschinellen Verarbeitung. Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung.

Wenn Sie Leistungen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit beziehen oder erhalten, können die gesetzlichen Regelungen zur E‑Rechnung auf Ihr Vertragsverhältnis Anwendung finden. Dies gilt auch für Betreiber von EEG-Anlagen, die bei uns als Privatkunden geführt werden, da diese steuerlich regelmäßig als Unternehmer gelten.

Die N‑ERGIE Netz GmbH bereitet die Bereitstellung von Rechnungen und Gutschriften (auch EEG-Vergütungen) in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung vor. Welches Format verwendet wird, richtet sich nach Kundengruppe und Anwendungsfall.

Für die zukünftige elektronische Zustellung von Rechnungen und Gutschriften benötigen wir zwingend eine gültige E‑Mail-Adresse für den E‑Rechnungsempfang.

Betroffene Kunden erhalten zu gegebener Zeit ein Anschreiben per Brief oder eine entsprechende Information per E-Mail. Darin finden Sie alle Informationen zur Hinterlegung Ihrer E-Mail-Adresse für den zukünftigen E-Rechnungsempfang sowie den Link zur dann bereitstehenden Eingabemaske.

Ja. Bei Verwendung des Formats ZUGFeRD bleibt die Rechnung weiterhin als PDF lesbar. Zusätzlich werden die strukturierten Rechnungsdaten in der Datei integriert.

Ohne eine gültige E‑Mail-Adresse kann die zukünftige elektronische Zustellung von Rechnungen und Gutschriften erschwert werden. Außerdem kann die automatisierte Weiterverarbeitung durch Buchhaltungs- oder Steuerprogramme eingeschränkt sein.

Für Netznutzungsabrechnungen gelten besondere energiewirtschaftliche Vorgaben. Diese werden bereits heute über standardisierte Marktkommunikationsverfahren (EDIFACT) abgewickelt. Die Einordnung erfolgt daher gesondert.

Für die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Welche Netzkunden sind betroffen?

Hierzu zählen beispielsweise Betreiber von Photovoltaik-, KWK- oder sonstigen EEG-Anlagen. Wichtig: Auch Betreiber von EEG-Anlagen, die in unseren Systemen als Privatkunden geführt werden, gelten umsatzsteuerlich regelmäßig als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Durch die Einspeisung von Strom wird eine Leistung gegen Vergütung erbracht. Daher müssen auch diese Kunden seit dem 1. Januar 2025 E‑Rechnungen empfangen können.

Hierzu zählen insbesondere Städte, Gemeinden, kommunale Betriebe, Zweckverbände, Behörden und weitere öffentliche Einrichtungen.

Hierzu zählen Kunden aus dem Bereich Netz-Dienstleistungen und vergleichbare Vertragsverhältnisse.

Beispielsweise Vermieter, Freiberufler, Gewerbetreibende oder Unternehmen mit netzbezogenen Vertragsverhältnissen

Prüfen, ob bereits eine E‑Mail-Adresse für den zukünftigen E‑Rechnungsempfang hinterlegt ist.

Daten gegebenenfalls aktualisieren.

Bei Bedarf Buchhaltung oder Steuerberater informieren.

FAQ´s speziell für EEG-Einspeiser

Auch Betreiber von EEG-Anlagen, die in unseren Systemen als Privatkunden geführt werden, gelten steuerlich regelmäßig als Unternehmer gemäß § 2 UStG. Der Grund ist, dass durch die Einspeisung von Strom eine Leistung gegen Vergütung erbracht wird.

Ja. Die Pflicht zum Empfang von E‑Rechnungen ist grundsätzlich unabhängig davon, ob die Umsätze nach der Kleinunternehmerregelung versteuert werden.

Bitte prüfen Sie, ob bereits eine E‑Mail-Adresse für den zukünftigen E‑Rechnungsempfang hinterlegt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die bereitgestellte Eingabemaske.

Damit Rechnungen und Gutschriften zukünftig gesetzeskonform elektronisch zugestellt werden können.

FAQ´s speziell für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Für öffentliche Auftraggeber bestehen besondere Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch.

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige elektronische Zustelladresse für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.

Bei der Verarbeitung von XRechnungen wird in der Regel eine Leitweg-ID verwendet. Sie ermöglicht die korrekte Zuordnung innerhalb der jeweiligen Verwaltung.

Die zuständige Rechnungsstelle oder Fachabteilung der Kommune kann Auskunft über die verwendete Leitweg-ID geben.

Das verwendete Rechnungsformat richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Empfängers. In vielen Fällen wird bei öffentlichen Auftraggebern das Format XRechnung genutzt.

Damit Rechnungen und Gutschriften künftig an die richtige Stelle übermittelt werden können und Stammdaten aktuell bleiben.

Chatbot Button