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Netznutzung

Sie sind Energielieferant und möchten Kunden in unserem Netzgebiet beliefern?

Die N-ERGIE Netz GmbH gewährt gem. § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Strom- und Gasnetz. Hierfür gelten einheitliche Bedingungen und Entgelte. Die zurzeit geltenden Musterverträge stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten zur Verfügung.

Die N-ERGIE Netz GmbH erwartet und versendet EDIFACT-Nachrichten (Standard für ein Format elektronischer Daten), für die Prozesse Strom und Gas, in den jeweils gültigen Formatversionen gemäß den aktuellen Vorgaben der Bundesnetzagentur. Informationen zu EDIFACT-Nachrichtentypen und elektronischer Rechnungsstellung sowie den Ansprechpartnern bei der N-ERGIE Netz GmbH sind im nachfolgenden Dokument veröffentlicht.

Zertifikate für die E-Mail Adresse datenaustausch@n-ergie-netz.de finden Sie

Umstellung auf den Übertragungsweg EDIFACT AS4-Kommunikation für die Marktrollen der N-ERGIE Netz GmbH:

Verteilnetzbetreiber: 9900479000006

Messstellenbetreiber: 9906443000006

Bilanzkreisverantwortlicher: 9905858000007

Mit Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.03.2022 (Az.: BK6-21-282) wurde festgelegt, dass die elektronische Marktkommunikation Strom spätestens ab dem 01.04.2024 unter ausschließlicher Verwendung des Nachrichten-protokolls „Applicability Statement 4“ (AS4) zu erfolgen hat. Die Absicherung der Kommunikation hat unter Nutzung der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur (Smart Metering-PKI Certificate Policy der Smart Metering PKI (bund.de)) zu erfolgen. Ab dem 01.04.2024 ist die Abwicklung der elektronischen Marktkommunikation Strom mittels E-Mail unter Verwendung von S/MIME nicht mehr zulässig.

In der aktuellen Mitteilung Nr. 3 vom 15.01.2024 der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur - Beschlusskammer6 - Mitteilung Nr. 3 zur Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom) weist die BK6 aus gegebenem Anlass noch einmal explizit auf die den Marktpartnern drohenden, weitreichenden Konsequenzen bei einer nicht fristgemäßen oder unzureichenden Umsetzung dieser verbindlichen Vorgaben hin. Jeder Marktpartner, der die elektronische Markt-kommunikation zum 01.04.2024 nicht funktionsfähig auf AS4 unter Nutzung der Smart Metering-PKI umgestellt hat, kann und darf ab dem 01.04.2024 nicht mehr am elektronischen Austausch von Nachrichten teilnehmen. Dies betrifft die gesamte elektronische Marktkommunikation (insbesondere auch Empfang und Versand von elektronischen Netznutzungsabrechnungen, Messwerten, Wechselmeldungen etc.)

Weitere Dokumente zur AS4-Umstellung:

BSI - Registrierte Sub-CAs - Aktuelle Registrierungen bei der SM-PKI Root-CA (bund.de)

Einführungsszenario zur Umstellung der elektronischen Marktkommunikation Strom auf AS4 (edi-energy.de)

BDEW AS4-Profil (edi-energy.de)

Regelungen zum Übertragungsweg für AS4 (edi-energy.de)

Fragen: BDEW Forum Datenformate (edi-energy.de)

AS4-Cloud-Betreiber der N-ERGIE Netz GmbH: procilon

Zertifikate und URL-Links finden Sie hier.

Weitere Unterlagen zur Netznutzung finden Sie hier:

Datenblatt

Wiederverkäufernachweis

Liefernachweis

Erlaubnisschein

Netznutzung Strom

Netznutzung Erdgas

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